Schulsozialarbeit
Neben der Umsetzung unseres Leitbildes im Unterricht ist die Schulsozialarbeit ein wesentlicher Bestandteil unserer Konzeption.
Die Schulsozialarbeit ist eine präventive Form der Jugendhilfe am Standort Schule. Träger der Schulsozialarbeit ist der AWO Kreisverband Ortenau e.V.
Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler sowie an alle Menschen, die zum System Schule gehören, wie Eltern und Familien sowie Schulleitung und Lehrkräfte.
Ziele der Schulsozialarbeit sind:
Freiwilligkeit:
Für das Beratungsangebot gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Schüler und Schülerinnen können weder durch Eltern noch durch Lehrerinnen und Lehrer zur Beratung gezwungen werden.
Schweigepflicht:
Die Schulsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht. In der Praxis wird davon ausgegangen, dass alle im Rahmen einer Beratung bekannt gewordenen Daten Geheimnisse sind. Die Verantwortung für die Gesprächsinhalte liegt bei unseren Gesprächspartnern. Nur mit deren Einverständnis geben wir vertrauliche Informationen innerhalb oder außerhalb der Schule weiter.
Arbeitsschwerpunkte von Schulsozialarbeit sind:
1. Beratung/ Einzelfallhilfe
2. Projektarbeit (Prävention/ Freizeitpädagogik/ Gruppenangebote)
3. Netzwerkarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine präventive Form der Jugendhilfe am Standort Schule. Träger der Schulsozialarbeit ist der AWO Kreisverband Ortenau e.V.
Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler sowie an alle Menschen, die zum System Schule gehören, wie Eltern und Familien sowie Schulleitung und Lehrkräfte.
Ziele der Schulsozialarbeit sind:
- Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei deren schulischer und außerschulischer Lebensbewältigung
- Aufbau, Stärkung und Förderung sozialer Kompetenzen
- Unmittelbare Hilfe bei akuten Problemen und Konflikten
- Sicherung der Zugangschancen aller Schüler/innen zu den Angeboten der Schule und des Gemeinwesens
- Stärkung der Selbstorganisation und Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten im Hinblick auf die Schulgestaltung und auf die Planung und Durchführung von Projekt- und Freizeitangeboten
Ein Eindruck in die Arbeit an der BvO:
https://bvogms.de/video/schulsozialarbeit_schwanau.mp4
Dabei sind folgende Grundsätze für die Schulsozialarbeit bindend:Freiwilligkeit:
Für das Beratungsangebot gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Schüler und Schülerinnen können weder durch Eltern noch durch Lehrerinnen und Lehrer zur Beratung gezwungen werden.
Schweigepflicht:
Die Schulsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht. In der Praxis wird davon ausgegangen, dass alle im Rahmen einer Beratung bekannt gewordenen Daten Geheimnisse sind. Die Verantwortung für die Gesprächsinhalte liegt bei unseren Gesprächspartnern. Nur mit deren Einverständnis geben wir vertrauliche Informationen innerhalb oder außerhalb der Schule weiter.
Arbeitsschwerpunkte von Schulsozialarbeit sind:
1. Beratung/ Einzelfallhilfe
2. Projektarbeit (Prävention/ Freizeitpädagogik/ Gruppenangebote)
3. Netzwerkarbeit
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